Elektronisches Rezept (E-Rezept) Fragen und Antworten

Am 1. Januar 2024 wurde das traditionelle rosafarbene Rezept in Deutschland durch das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Versicherte verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich über das digitale Rezept beziehen und haben die Möglichkeit, dieses mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte, einer App oder durch einen Papierausdruck einzulösen. Wie funktioniert das E-Rezept genau? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum E-Rezept für sie zusammengefasst.

Wie funktioniert das elektronische Rezept (E-Rezept)?

Ab dem 1. Januar 2024 ist die bundesweit verpflichtende Nutzung vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Arzt oder die Ärztin verschreibt dem Patienten während der Visite ein Medikament. Die ärztlichen Praxen übermitteln die E-Rezepte dann verschlüsselt an einen zentralen Dienst (Telematikinfrastruktur für Gesundheitsanwendungen in Deutschland), wo sie ebenfalls verschlüsselt gesichert, verarbeitet und anschließend von der Apotheke abgerufen werden. Auf diese Weise sind die E-Rezepte kontinuierlich vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten kostenlos. E-Rezepte sind elektronisch signiert und nur einmalig einlösbar. Sie werden 100 Tage nach der Einlösung automatisch gelöscht (gemäß SGB V §360 Abs. 6). Wird ein E-Rezept nicht eingelöst, wird es zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht und verliert seine Gültigkeit. 

Fragen und Antworten zum digitalen E-Rezept.

Wie kann man das elektronische Rezept (E-Rezept) einlösen?

Die Einlösung erfolgt bei der Apotheke über diese drei Möglichkeiten: Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK), über die E-Rezept App oder mit einem Papierausdruck der Arztpraxis. Beispielsweise müssen sie ihre elektronischer Gesundheitskarte in der Apotheke dazu nur in das Kartenterminal stecken. Oder sie nutzen alternativ die E-Rezept App auf dem Smartphone. Die E-Rezepte können in allen Apotheken deutschlandweit, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.

Welche Vorteile bietet die „E-Rezept“ App?

Die dazugehörige App „Das E-Rezept“ der gematik bietet Versicherten, die ihr E-Rezept vollständig digital verwalten wollen, zusätzliche Vorteile im Vergleich zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese beinhalten unter anderem einen umfassenden Überblick über Rezepte der letzten 100 Tage sowie die Option, Medikamente direkt über die App bei Apotheken zu ordern. Mit der sogenannten „Familienfunktion“ können Nutzer der App auch Arzneimittel für Angehörige oder Nachbarn abholen.

Digitales E-Rezept der App nutzen

Die E-Rezept App gibt es im Google Play Store (Android), im App Store von Apple (iOS) und der AppGallery (Android auf Huawei-Geräten). Ihr Smartphone muss mindestens mit dem Betriebssystem Google Android 7 oder Apple iOS 14 laufen. Um die E-Rezept-App zu verwenden, benötigen Versicherte außerdem eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Fähigkeit sowie ihre persönliche Versicherten-PIN, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten.

Was passiert, wenn ich die „E-Rezept“ App nicht verwenden möchte oder nicht verwenden kann?

Wer die App nicht verwenden will oder bei wem es technisch nicht möglich ist, kann entweder die Einlösung per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) nutzen. Oder sich alternativ einen Papierausdruck mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausgedruckt mitnehmen. In der Apotheke wird der Rezeptcode abgescannt und der Patient kann dann seine Medikamente mitnehmen oder bestellen lassen.

Was ist mit grünen und blauen Rezepte bzw. für Privatpatienten?

Grüne und blaue Rezepte können nun als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies vom Praxisverwaltungssystem in der Arztpraxis unterstützt wird. OTC-Präparate können ebenfalls als E-Rezept verordnet werden.

Welche Verordnungen dürfen Ärzte auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin ausschließlich auf Papier ausstellen?

Es gibt einige Verordnungen, die von der verpflichenden Nutzung des E-Rezepts bislang noch ausgenommen sind. Dazu gehören u.a. Betäubungsmittelrezepte (BTM), T-Rezepte, anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, Heil- und Hilfsmittel-Verordnungen, Verordnung von Sprechstundenbedarf, Verordnungen für digitale Gesundheitsanwendungen, enterale Ernährung und noch einige mehr. Die Nutzung ist aber in Planung und soll bis 2026 umgesetzt werden.