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Beim Verfassen eines Testaments sind eindeutige Formulierungen wichtig
Es ist ratsam, frühzeitig im Leben für das eigene Testament zu sorgen und dabei äußerst gründlich vorzugehen, da andernfalls die Umsetzung des letzten Willens gefährdet sein könnte. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie eine professionelle Beratung beim Verfassen Ihres Testaments nicht nur dabei hilft, klare Formulierungen zu finden, sondern auch die rechtliche Robustheit sicherstellt, um Ihren letzten Willen gemäß Ihren Absichten umzusetzen.
In manchen Lebensbereichen ist Genauigkeit nicht unbedingt von entscheidender Bedeutung, aber bei der Erstellung eines Testaments ist sie essenziell. Die Formulierungen sollten keine Interpretationsspielräume lassen. Wenn das Schriftstück auf verschiedene Weisen ausgelegt werden kann, kann das dazu führen, dass der eigene Wille nicht umgesetzt wird und es Probleme bei der Regelung des Nachlasses gibt. Dies verdeutlicht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 33 Wx 38/23e).

Die Bedeutung präziser Testamentformulierungen
In diesem Gerichtsfall handelte es sich um das Testament einer verstorbenen Frau, die keine Angehörigen hatte. In dem Testament stand ausdrücklich: „Die Person, die mich bis zu meinem Tode pflegt und betreut, soll mein gesamtes Vermögen erhalten!“ Später im Text erwähnte die Frau den Namen einer Bekannten, die zu diesem Zeitpunkt ihre Pflege und Betreuung übernahm. Außerdem ernannte sie diese Bekannte sowie eine weitere enge Person zu Betreuerinnen. Als die Frau verstarb, beantragte die benannte Bekannte die Ausstellung eines Erbscheins.
Das Nachlassgericht lehnte die Ausstellung des Erbscheins ab, da es den letzten Willen der Verstorbenen nicht als eindeutig genug betrachtete. Dies war die Einschätzung des Gerichts.
Die Formulierung „pflegt und betreut“ wurde vom Bericht als unklar angesehen, da sie verschiedene Interpretationen zulässt – sie könnte auf physische Pflege, Hausarbeit oder bloße emotionale Unterstützung hinweisen. Ebenso wurde die Verwendung des Singulars „die Person“ hinterfragt, da unklar war, ob unter mehreren Pflegenden nur diejenige als Erbin vorgesehen war, die am meisten involviert war. Andernfalls könnten mehrere Pflegepersonen erbberechtigt sein.
Herausforderungen für die testamentarische Erbfolge
Selbst die explizite Erwähnung der Bekannten genügte den Gerichten nicht. Die Erklärung dafür war, dass selbst wenn diese Person zum Zeitpunkt der Testamentserstellung die Kriterien für die Erbeinsetzung erfüllte, dies nicht zwangsläufig als bindende Erbeinsetzung, sondern eher als beispielhaft anzusehen sei.
Falls also die Formulierungen im Testament zu vage oder mehrdeutig sind, kommt nicht die testamentarische, sondern die gesetzliche Erbfolge zum Tragen.
Die Rolle professioneller Beratung beim Testamentsschreiben
Die rechtliche Beratung beim Verfassen eines Testaments ist von zentraler Bedeutung, da selbst scheinbar eindeutige Formulierungen unterschiedlich interpretiert werden können. Ein erfahrener Anwalt oder Notar sorgt dafür, dass die Absichten des Verfassers klar und unmissverständlich festgehalten werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Dank ihrer Expertise können sie auf rechtliche Details hinweisen, die leicht übersehen werden, und sicherstellen, dass das Testament sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht – ein entscheidender Schritt, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen.
Darüber hinaus hilft eine professionelle Beratung, komplexe familiäre und finanzielle Situationen angemessen zu berücksichtigen. Ein Anwalt oder Notar kann Vorsorge-Regelungen, mögliche Konflikte oder steuerliche Folgen abschätzen und den Verfasser bei der präzisen Formulierung seiner Wünsche unterstützen. So werden die persönlichen Vorstellungen rechtlich eindeutig verankert. Letztlich verleiht die fachkundige Beratung dem Testament die notwendige rechtliche Stabilität, damit der letzte Wille des Verfassers zuverlässig und im Sinne seiner Absichten umgesetzt wird.
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