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Geschäftsunfähigkeit bei Demenz
Demenz verändert das Leben – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Familien. Neben der emotionalen Belastung stellen sich rechtliche Fragen: Was passiert, wenn eine an Demenz erkrankte Person nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen? Wer darf dann Verträge unterschreiben oder über medizinische Behandlungen entscheiden? Was ist unter „Geschäftsunfähigkeit“ zu verstehen – und wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.
Was bedeutet „geschäftsunfähig“ überhaupt?
In Deutschland ist ein Mensch geschäftsfähig, wenn er in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite einer rechtlichen Handlung zu verstehen – zum Beispiel beim Unterzeichnen eines Vertrags. Bei fortgeschrittener Demenz kann diese Fähigkeit verloren gehen.
Geschäftsunfähigkeit bedeutet dann: Die betroffene Person kann keine gültigen Verträge mehr abschließen. Auch alltägliche Dinge wie das Einkaufen oder das Kündigen eines Handyvertrags sind davon betroffen. Ein Vertrag, den eine geschäftsunfähige Person unterschreibt, ist in der Regel rechtlich unwirksam.

Wie wird Geschäftsunfähigkeit festgestellt?
Eine Demenzdiagnose allein bedeutet nicht automatisch, dass jemand auch rechtlich geschäftsunfähig ist. Vielmehr muss individuell geprüft werden, ob die betroffene Person im jeweiligen Moment die Tragweite ihrer Entscheidung erfassen kann. Viele Menschen mit Demenz erleben sogenannte „lichte Momente“, in denen sie durchaus noch wirksame Entscheidungen treffen können.
Ein ärztliches Gutachten – idealerweise von einem Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie – kann in solchen Fällen für Klarheit sorgen. Es dokumentiert, ob und in welchem Ausmaß die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ohne eine solche fachliche Einschätzung kann es im Streitfall schwierig sein, Geschäftsunfähigkeit rechtssicher nachzuweisen.
Besonders problematisch wird es, wenn Dritte gezielt die eingeschränkte Urteilsfähigkeit ausnutzen. Manche Vertragspartner berufen sich darauf, dass die Demenzerkrankung beim Geschäftsabschluss nicht erkennbar gewesen sei – etwa bei Haustürgeschäften oder unnötigen Vertragsabschlüssen. Für Angehörige ist es daher besonders wichtig, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person zu ergreifen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
Wer frühzeitig handelt, kann die rechtlichen Rahmenbedingungen selbst mitgestalten – solange die geschäftliche Entscheidungsfähigkeit noch gegeben ist. Drei Dokumente sind dabei besonders wichtig:
- Vorsorgevollmacht:
Mit ihr bestimmt eine Person jemanden ihres Vertrauens, der im Ernstfall rechtsverbindlich handeln darf – etwa bei Bankgeschäften oder Behördengängen. Die Vollmacht sollte schriftlich und möglichst mit notarieller Beglaubigung verfasst werden. - Betreuungsverfügung:
Diese enthält den Wunsch, wer im Fall einer rechtlichen Betreuung vom Gericht eingesetzt werden soll. Sie ist hilfreich, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder Unsicherheiten bestehen. - Patientenverfügung:
Hier legt die betroffene Person fest, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheitsfall gewünscht oder abgelehnt werden – z. B. bei schwerer Krankheit oder Lebensgefahr. Auch sie sollte frühzeitig und im klaren Zustand erstellt werden.
Was passiert, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?
Wenn keine Vorsorgedokumente vorliegen und die betroffene Person geschäftsunfähig ist, ordnet das Amtsgericht in der Regel eine rechtliche Betreuung an. Dabei prüft es, wer als geeignete Person infrage kommt – häufig sind das nahe Angehörige, aber auch fremde Betreuer können eingesetzt werden.
Diese gesetzliche Betreuung dient dem Schutz der betroffenen Person, ist aber mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden. Die betreuende Person unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und muss regelmäßig Rechenschaft ablegen. Auch deshalb ist es sinnvoll, durch eigene Vorsorge klare Verhältnisse zu schaffen.
Fazit: Frühzeitige Planung gibt Sicherheit
Demenz bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit – aber sie kann im Verlauf dazu führen. Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Folgen auseinanderzusetzen. Wer gemeinsam mit der betroffenen Person vorsorgt, sorgt für Klarheit und Handlungssicherheit im Ernstfall. Angehörige sollten nicht zögern, sich beraten zu lassen und notwendige Vollmachten und Verfügungen aufzusetzen. Damit lassen sich spätere Konflikte vermeiden – und die Selbstbestimmung der betroffenen Person wird gewahrt.
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