Digitaler Nachlass regeln: Was zählt dazu? Und wer kümmert sich um das digitale Erbe?

Als „digitaler Nachlass“ werden Daten bezeichnet, die nach dem Tod eines Nutzers weiter im Internet existieren. Hier kann es sich um Online-Zugangsdaten für E-Mail-Konten, Online-Banking, Versicherungen, Cloud-Dienste oder Social-Media-Plattformen handeln. Was passiert nach dem Tod des Nutzers? Wie kann man Vorsorge treffen, um den digitalen Nachlass zu regeln?

Unser Alltag spielt sich inzwischen zu großen Teilen online ab. Neben der Kommunikation per E-Mail und Messenger-App werden viele Verträge über das Internet abgeschlossen. Wir schicken wichtige Dokumente zu Cloud-Diensten und speichern diese dort für einen längeren Zeitraum ab. Nicht zu vergessen auch die Nutzung von Onlinebanking, Onlineshops, Streaming-Diensten oder von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter oder Instagram. Doch der Satz „Das Internet vergisst nichts“ ist real. Viele unserer Daten im Netz sind auch nach unserem Tod noch dort abgespeichert und online abrufbar. Die sogenannte „digitale Identität“ von uns existiert also nach unserem Tod weiter. Doch was bedeutet das für die Erben? Und wie kann man rechtzeitige Vorsorge treffen?

Rechte und Pflichten für die Angehörigen / Erben?

Grundsätzlich kann man sagen, das Erben alle Rechte und Pflichten übernehmen, die sich aus dem digitalen Nachlass ergeben können. Nur die wenigsten Verträge enden mit dem Tod, sondern gehen meist auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat vor einiger Zeit entschieden, das Hinterbliebene ein Zugriffsrecht auf Konten von Verstorbenen haben (BGH Urteil vom 12.7.2018, Az.: III ZR 183/17).

Wer hier bei der Nachfolge nichts geregelt oder zumindest dokumentiert hat, für dessen Angehörige kann es Probleme geben. Allein die Suche nach Zugangsdaten und Passwörter zu Online-Diensten kann sich als schwierig herausstellen, falls beispielsweise kostenpflichtige Dienste oder Verträge zeitnah gekündigt werden sollen.

Digitaler-Nachlass-Digitales-Erbe-regeln

Was zählt zum digitalen Nachlass Erbe?

Als „digitalen Nachlass“ oder „digitales Erbe“ werden im Grunde alle elektronischen Daten bezeichnet, die auch nach dem eigenen Tod weiter bestehen. Hierzu zählen:

  • Daten auf dem eigenen PC sowie auf Tablets/Smartphones/externen Speichermedien (Dokumente, Videos, Bilder)
  • E-Mail-Adressen und E-Mail-Konten
  • Zugangsdaten zu Online-Banking und Versicherungen
  • Daten bei Cloud-Diensten wie Dropbop, Google Cloud, Microsoft OneDrive, Apple Cloud
  • Guthaben auf elektronischen Plattformen wie PayPal / Kryptowährungen /Bonuspunkte / Flugmeilen
  • Eigene Webseiten / Blogs
  • Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Instagram, WhatsApp, Telegram usw.
  • Beiträge in sozialen Netzwerken
  • Kostenpflichtige Abos bei Streaming-Diensten wie Amazon Prime, Netflix, Disney+, Sky, Dazn, Joyn, Magenta TV
  • Kostenpflichtige Abos bei Online-Zeitungen
  • Kundenkonten bei Online-Shops und Mitgliedschaften bei Webseiten

Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass mit einer Nachlass-Liste

Und die Angehörige zu entlasten, sollte man noch zu Lebzeiten Vorkehrungen treffen, wie mit den Daten im Todesfall verfahren werden soll. Sie können den digitalen Nachlass selbstverständlich auch in einem Testament regeln oder einen Nachlass-Verwalter per Vollmacht bestimmen. Für eine einfache Nachlass-Liste gibt es – anders als beim klassischen Testament – aber keine Formen oder Vorschriften.

  • Legen sie eine Vertrauensperson fest, die im Fall Ihres Todes den digitalen Nachlass regeln soll
  • Verfassen Sie eine übersichtliche Liste von allen Konten, Diensten und wichtigen Webseiten, bei denen Sie im Internet angemeldet sind und die Sie regelmäßig nutzen.
  • Prüfen Sie, ob die Accounts sowie dazugehörige E-Mailadressen, Nutzernamen und Passwörter noch auf dem neuesten Stand sind
  • Schreiben Sie die dazugehörigen Zugangsdaten und Passwörter in einer Liste auf und hinterlegen diese an einem sicheren Ort.
  • Nutzen Sie alternativ einen Passwortmanager oder hinterlegen Sie die Liste auf einem passwortgeschützten USB-Stick.
  • Teilen sie der Vertrauensperson mit, wo die Nachlass-Liste hinterlegt ist (Bei Verschlüsselung auch das Passwort mitteilen).
  • Prüfen Sie regelmäßige Accounts und Verträge, die Sie vielleicht nicht mehr benötigen und löschen oder kündigen diese.
  • Halten Sie Ihre Liste auf dem aktuellen Stand, wenn Konten/Dienste hinzukommen oder gelöscht wurden.